Seniorenreisen

Trotz Rollstuhl mit dem Flugzeug fliegen

Erstellt von Martina Hilberts am 7. Juni 2016, 10:41 Uhr

Trotz Rollstuhl mit dem Flugzeug fliegen

Viele ältere Menschen kennen das, sie sind an einen Rollstuhl gebunden und auf fremde Hilfe angewiesen. Sie trauen sich nicht mehr weiter weg zu reisen, weil sie meinen, dass der Rollstuhl im Flugzeug hinderlich sein wird. Laut EU- Verordnung gibt es ein Beförderungsrecht auf Barrierefreiheit im Luftraum.

Hier ein paar hilfreiche Tipps sich auf die Flugreise mit Rollstuhl vorzubereiten und entspannt zu fliegen:

1. Der Check-In

Der Rollstuhl kann als Sperrgepäck mit dem Flugzeug befördert werden, der Betroffene erhält von der Airline einen Ersatzrollstuhl. Meist haben Rollstuhlfahrer Vorrecht beim Betreten des Flugzeuges, nach der Sicherheitskontrolle, sodass sie ihren Sitzplatz frei wählen können. Bei Landung im Urlaubsland müssen Rollstuhlfahrer allerdings warten, bis alle anderen Passagiere das Flugzeug verlassen haben und dürfen erst dann aussteigen.

2. Beförderung des Rollstuhls

Es gibt einen Unterschied bei der Beförderung von mechanischen und elektrischen Rollstühlen. Mechanische Rollstühle können ohne Probleme transportiert werden. Elektrische hingegen haben einige Sicherheitsvorschriften, so etwa die Trockenbatterie. Weiterhin können sie nur in großflächigen Laderäumen verstaut werden, bei kleineren Flugzeugen kann es somit zu Problemen bei der Verladung kommen. Um die Verladung sollte sich somit frühzeitig gekümmert werden und unter Umständen schon vorab die Maße des Rollstuhls durchgegeben werden. Toll bei den Airlines ist die kostenlose Beförderung des Rollstuhls, der nicht als eigenes Gepäckstück zählt.

3. Brauche ich eine Begleitperson?

Begleitpersonen sind bei den meisten Airlines Pflicht und daher ein Ticket für die jeweilige Person mitzubuchen. Einige Airlines in Deutschland bieten eine Kostenvergünstigung des zusätzlichen Tickets an, einige bestehen nicht auf Begleitung des Schwerbehinderten. Es gilt die Regel sich vor dem Flug bei der jeweiligen Airline zu erkundigen.

4. Die Buchung

Bei der Buchung sollte der Rollstuhl schon angegeben werden, sodass die Airline langfristig planen kann. Am besten ist es, auch gleich die Größe des Rollstuhls anzugeben. Sollten die Angaben bei der Buchung vergessen wurden sein, dann sobald als möglich der Fluggesellschaft nachreichen. Es wird zwar jeder Rollstuhlfahrer umsichtig behandelt, allerdings kann es bei zu später Buchung zu Wartezeiten kommen.

5. Probleme?

Sofern Sie Probleme bei der Verladung Ihres Rollstuhls hatten, Unzufrieden mit dem Service waren oder anderweitig nicht alles gepasst hat, können Sie sich immer an die Airlines wenden, die Ihnen weiterhelfen können. Ein zweiter Schritt wäre die Zuwendung ans Luftfahrtbundesamt oder die Schlichtungsstelle für Fluggastrecht. Niemand bleibt mit seinen Problemen auf der Strecke.
Guten Flug!

Seniorenreisen