Seniorenreisen

Fluggastrechte

Erstellt von Martina Hilberts am 16. März 2017, 16:25 Uhr

Fluggastrechte bei Flugverspätungen und Flugausfällen

Die Urlaubsplanungen von vielen Deutschen für das Jahr 2017 laufen gerade auf Hochtouren. Jeder dritte Deutsche plant in diesem Jahr eine Auslandsreise. Besonders beliebt sind Spanien und Italien, aber auch Österreich und die Türkei. Die größten Annehmlichkeiten bietet hier die Reise mit dem Flugzeug. Pünktlich am Flughafen, aber der Flug verspätet sich oder wird annulliert. Was nun?

So sollte der Urlaub natürlich nicht beginnen. Es gibt aber für jeden Fluggast die Möglichkeit, bis zu 600 EUR Entschädigung zu bekommen, sofern die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt. Eine Entschädigung bekommt jeder Passagier, auch Kinder. Verreisen die Großeltern also mit ihrem Enkel, dann können 1.800 EUR Entschädigung fällig werden. Vielleicht mehr als nur in Trostpflaster.

Voraussetzung für die Entschädigung ist neben der dreistündigen Verspätung, dass der Flug innerhalb der EU startet bzw. die Landung innerhalb der EU mit einer Fluggesellschaft erfolgt, die ihren Sitz in einem Land der Europäischen Union hat. Ganz konkret richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Streckenlänge des Fluges. Selbst bei geringer Verspätung ist eine Entschädigung möglich, wenn dadurch der Anschlussflug verpasst wird und sich die Flugzeugtüren am Ankunftsziel erst drei Stunden später öffnen als geplant. Nur im Falle von außergewöhnlichen Umständen kann sich die Fluggesellschaft freizeichnen, z.B. bei Naturereignissen.

Noch weiter gehen die Rechte von Fluggästen, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt. Neben der Entschädigung besteht dann ein Anspruch auf Reiseabbruch und Erstattung des Flugtickets innerhalb von 7 Tagen. Zusätzlich müssen Fluggäste kostenlos mit Getränken und Essen versorgt werden. Diese Versorgungsleistungen können sogar schon ab einer Wartezeit von 2 Stunden beansprucht werden. Für den ärgerlichen Fall, dass die Reise erst am nächsten Tag fortgesetzt werden kann, müssen Übernachtungskosten sowie Transferkosten ebenfalls von der Fluggesellschaft übernommen werden.

Seine Rechte als Fluggast zu kennen, ist nur die eine Seite der Medaille. Wie viel Zeit die Durchsetzung dieser Rechte beansprucht und wie erfolgreich das Vorhaben sein wird, ist die andere Seite der Medaille. Daher haben sich einige Unternehmen darauf spezialisiert, die Durchsetzung der Rechte für den Fluggast zu übernehmen. Zu diesen Unternehmen gehört auch Flightright. Einfach nur Flugnummer und Datum eingeben und der Fluggast erfährt sofort, ob er Ansprüche auf Grund der Verspätung besitzt. Reiseexperten setzen dann diese Ansprüche im Namen des Fluggastes durch, notfalls auch vor Gericht. Die Erfolgsquote ist hoch und ohne Risiko für den Fluggast. Denn nur im Falle eines Erfolgs erhält Flightright eine Provision.

Das Wichtigste auf einen Blick

Sollte der Urlaub mit einer dreistündigen Flugverspätung beginnen, kann zwar nicht die verlorene Zeit ersetzt werden, aber man bekommt bis zu 600 EUR Entschädigung. Zusätzlich werden bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden auch die Kosten für das Flugticket erstattet, in manchen Fällen auch Hotel- und Transferkosten. Mit geringem Aufwand und risikolos kann die Durchsetzung der Ansprüche auf Dienstleister übertragen werden, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist zu empfehlen, sich die Verspätung von der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Flugtickets und Rechnungen für die entstandenen Folgekosten sollten aufbewahrt und der Reiseverlauf dokumentiert werden.

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