Seniorenreisen

Griechenland: Urlaub auch 2022 nur mit Impfung und Test

Erstellt von Tobias Kurz am 31. März 2022, 13:23 Uhr

Mykonos Restaurant

Auch in der kommenden Urlaubssaison müssen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in Griechenland verschiedene Corona-Schutzmaßnahmen beibehalten. Welche Corona-Regeln in griechischen Hotels und Pensionen im Sommer 2022 weiterhin gelten, zeigen wir hier.

Hotelübernachtungen in Griechenland: Nur mit Impfung oder Test

Anders als in Deutschland gelten in griechischen Hotels und Beherbergungsbetrieben einige Corona-Schutzmaßnahmen auch im Sommer 2022 weiterhin – das geht aus einer Verordnung der Gesundheits- und Tourismusministerien hervor. Hiernach dürfen griechische Hotels, Pensionen und andere Übernachtungsbetriebe nämlich auch weiterhin nur Gäste beherbergen, die beim Check-in eine Corona-Schutzimpfung nachweisen oder einen aktuellen, negativen Coronatest vorlegen können.

Die Regelung dient dazu, Hotelübernachtungen und -aufenthalte in Griechenland besonders sicher zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke sollen die Corona-Schutzregelungen bis Ende Mai 2023 in Kraft bleiben. Darüber hinaus sind neben Personalschulungen und Hygienekonzepten noch weitere Maßnahmen vorgesehen, um einen Seniorenurlaub in Griechenland auch in Coronazeiten sicher zu ermöglichen.

Weitere Corona-Maßnahmen in Griechenland

Um Infektionen mit dem Coronavirus zu vermeiden, müssen sich Hotels und Pensionen in Griechenland bis Ende Mai 2023 noch an weitere Schutzmaßnahmen halten. Insbesondere dürfen sie Personen, die keine Übernachtungsgäste sind, keinen Zutritt zu ihren Zimmern gewähren. Außerdem muss der Zeitabstand zwischen der Zimmerbelegung derart verlängert werden, dass eine ausreichende Reinigung und Belüftung der Räume sichergestellt werden kann.

Zusätzlich dazu müssen die Öffnungszeiten in Hotelrestaurants angepasst bzw. eventuell verlängert werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass es im Restaurant eines Hotels nicht zu großen Menschenansammlungen kommt.

Zudem müssen in Hotel-Spas, in Schwimmbädern und an Poolanlagen weiterhin Mindestabstände eingehalten werden. Das hat zur Folge, dass die Hotelbetreiber nicht nur gehalten sind, ihre Gäste zur Beachtung der Mindestabstände anzuhalten. Vielmehr müssen sie Sitzgelegenheiten und Sonnenschirme auch so platzieren, dass sie zumindest 1,5 Meter voneinander entfernt sind und die gebotenen Mindestabstände eingehalten werden können.

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