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Italien verschärft Regeln für Reisende

Erstellt von Tobias Kurz am 9. September 2021, 13:12 Uhr

Toskana

Seit ungefähr einer Woche gelten in Italien aufgrund der steigenden Fallzahlen strengere Regeln für Reisende. Eine Übersicht.

3G-Pflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens

Seit dem 1. September ist die Vorlage des Grünen Passes bei Inlandsflügen, Langstreckenbussen, Zügen und Fähren notwendig. Diese Verschärfung der Maßnahmen ist eine Reaktion auf die stetig steigenden Fallzahlen. Der zunächst nur im Innenbereich von Restaurants eingeführte Grüne Pass beinhaltet Informationen, ob der Nutzer geimpft, getestet oder genesen ist. Das Dokument ist digital oder ausgedruckt erhältlich. Die italienischen Behörden stellen es an Personen aus, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Beim Urlaub in Italien können deutsche Urlauber den digitalen Impfpass oder die Corona Warn App vorzeigen. Hierbei handelt es sich zum deutschen Pendant zum „Grünen Pass“. Deshalb ist es nicht unbedingt notwendig, den Grünen Pass in Italien zu beantragen, da ein gleichwertiges Dokument in Deutschland erhältlich ist. Personen, die keinen Nachweis dieser Art erbringen können, müssen sich fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen Corona-Test machen.

Auf was sich Italien Urlauber vor Ort einstellen müssen

Der Urlaub in Italien steht noch immer im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen sind abhängig von einem Corona-Ampelsystem. Nähere Informationen hierzu erhalten Touristen beim italienischen Gesundheitsministerium. Mittlerweile gilt die 3G-Pflicht in sämtlichen Innenbereichen des öffentlichen Lebens (Restaurant, Schwimmbad, Sport, etc.), lediglich der öffentliche Nahverkehr ist davon noch ausgenommen. Die Regelung gilt für Personen ab 12 Jahren.

In verschiedenen Behörden oder Geschäften kann die Temperatur vor dem Betreten gemessen werden. Ist diese zu hoch, ist der Zutritt nicht möglich. Bei Fieber (ab 38°C) kann außerdem das Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

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