Seniorenreisen

Kennen Sie Ihre Fluggastrechte und setzen diese mit Aviclaim erfolgreich durch!

Erstellt von Markus Obstmeier am 1. August 2019, 12:51 Uhr

Fluggastrechte

Endlich haben Sie es geschafft und stehen voller Vorfreude mit Ihrem Gepäck am Flughafen, bereit Ihren Flug anzutreten und Ihre Reise zu beginnen. Doch dann erfahren Sie am Flughafen durch die Mitarbeiter*innen oder die verschiedenen Anzeigetafeln, dass Ihr Flug nicht wie geplant stattfinden kann. Flugverspätungen und annullierte Flüge gehören für die Fluggesellschaften zum Alltag, für Passagiere ist dies jedoch eine Ausnahmesituation, in der viele auch nicht wissen, wie sie sich verhalten sollten. Besonders für Senioren auf Reisen kann dies zu einer hohen Belastung führen. Gerade in diesen Momenten gilt es zunächst einmal, Ruhe zu bewahren und sich über Ihre Fluggastrechte zu informieren. Fluggastrechte-Portale wie ​Aviclaim ​bieten betroffenen Fluggästen Informationen über ihre Rechte und eine kostenlose Anspruchsprüfung.

Bei Flugproblemen stehen Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zu

In den meisten Fällen verlieren Flugreisende die Chance auf eine erfolgreiche Geltendmachung ihrer Entschädigung, da sie unzureichend über ihre Rechte informiert sind. Durch die F​luggastrechte Verordnung EG 261/2004 genießen Flugreisende nämlich einen besonderen Schutz. So haben Passagiere auf Flügen mit Start oder Landung in der EU (bei Start außerhalb der EU: Airline mit Sitz in der EU) einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sollte der Flug das Ziel über drei Stunden verspätet erreichen oder komplett annulliert werden. Bei gestrichenen Flügen spielt der Zeitpunkt zu dem Sie über die Annullierung informiert wurden zudem eine entscheidende Rolle. Werden Sie weniger als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert, haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach zurückgelegter Flugstrecke, wodurch sich folgende Staffelung ergibt:

● Kurzstrecken bis 1.500 km: 250 € Entschädigung pro Person.
● Mittelstrecken bis 3.500 km: 400 € Entschädigung pro Person.
● Langstrecken ab 3.500 km: 600 € Entschädigung pro Person.

Recht auf Pflege

Sollte Ihr Flug mehr als zwei Stunden verspätet sein, haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Konkret bedeutet das, Ihnen müssen von der Fluggesellschaft in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit kostenlos Mahlzeiten und Getränke bereit gestellt werden. Des weiteren haben Sie zusätzliche Rechte:

Bei einer F​lugverspätung ​von mehr als fünf Stunden haben Sie Recht auf:
● Flugstornierung und Rückerstattung der Ticketkosten
● Bei verpasstem Anschlussflug rücktransport zum ersten Abflugort

Sollte Ihr Ersatzflug bei einem gestrichenen Flug erst am nächsten Tag stattfinden:
● Hotelunterbringung auf die Kosten der Fluggesellschaft
● Kostenloser Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen

Fluggastrechte

Schadensersatz bei Flugverspätungen ist möglich

 

Aviclaim steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite

Für Privatpersonen ist das Einreichen einer Entschädigungsforderung in den meisten Fällen bewusst kompliziert und umständlich gestaltet, da die Fluggesellschaften häufig versuchen, Entschädigungszahlungen gut möglichst zu vermeiden. Dazu werden Forderungen häufig mit fadenscheinigen Ausreden zu außergewöhnlichen Umständen abgewiesen. Sie sollten sich von solchen Aussagen jedoch nicht verunsichern lassen. Aviclaim prüft gratis und unverbindlich Ihren Flug und besteht ein Entschädigungsanspruch, können Sie die Experten von Aviclaim mit der Forderung Ihrer Entschädigung beauftragen.

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