Seniorenreisen

Neues Gesetz schützt Tagesausflügler auf Kaffeefahrten

Erstellt von Tobias Kurz am 9. Mai 2022, 9:31 Uhr

Rentner Paar

Ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher soll helfen, Senioren vor Abzocke auf Kaffeefahrten zu bewahren. Veranstalter dieser Ausflugsfahrten locken oftmals mit falschen Versprechungen und drängen den Teilnehmern vermeintliche Schnäppchen auf. Ab Ende Mai 2022 sollen Verbraucher vor diesen unseriösen Verkaufspraktiken besser geschützt werden.

Kaffeefahrten: Strenges Verbraucherschutz-Gesetz zum Schutz der Rentner verabschiedet

Kaffeefahrten erfreuen sich besonders bei Senioren hoher Beliebtheit, obwohl sie in den vergangenen Jahren zu Recht in Verruf gerieten. Oftmals werden gutgläubige Rentner über persönlich an sie adressierte Einladungen, die ein Gewinnversprechen enthalten, in den Reisebus gelockt. Diese Reiseteilnehmer gehen anschließend nicht nur leer aus, sie werden auch um viel Geld ärmer gemacht. Die so beworbenen Tagesreisen sind meistens mit anschließenden Verkaufsveranstaltungen gekoppelt, bei denen den Senioren oft überteuerte und unbrauchbare Produkte aufgezwungen werden.

Mit der systematischen Abzocke der Rentner, die bei Tagesreisen per Bus oder auch auf Senioren Kreuzfahrten vordergründig Sehenswürdigkeiten bei Kaffee und Kuchen genießen wollen, um sich plötzlich in stundenlangen Verkaufsmarathons wieder zu finden, soll jetzt Schluss sein: Der Bundestag verabschiedete am 22. April ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das ab dem 28. Mai offiziell in Kraft treten soll. Die Veranstalter solcher Ausflugsfahrten müssen per Gesetz sowohl die Behörden als auch die Verbraucher besser informieren und eine Kontaktaufnahme ermöglichen. Auch die Bedingungen für ein Widerrufsrecht sollen an die die Teilnehmer kommuniziert werden.

Was passiert auf Kaffeefahrten genau und wie hilft das neue Gesetz?

Die Verbraucher sollen laut Beschlussvorlage unter anderem künftig vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden, wie sie bisher oft bei Kaffeefahrten stattfanden. Dort lag der eigentliche Fokus bei vielen Veranstaltern auf der Verkaufsaktion am Ende. Senioren wurden dabei teilweise von dubiosen Verkäufern unter massiven psychologischen Druck gesetzt, um minderwertige oder überteuerte Produkte zu erwerben.

Sowohl unangemessene Verkaufspraktiken als auch Art der angebotenen Verkaufsartikel behandelt das neue Gesetz konkret. Die künftig für die Veranstalter geltende Anzeigepflicht soll aggressive und irreführende Verkaufsweisen unterbinden. Zugleich soll ein Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte sowie Finanzdienstleistungen eingeführt werden. Das neue Gesetz sieht bei Verstößen hohe Bußgelder vor. Mit Strafen zwischen 1.000 und 10.000 Euro sollen die kriminellen Machenschaften zweifelhafter Verkäufer und Veranstalter von Kaffeefahrten geahndet werden.

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