Seniorenreisen

Quarantäne trotz Impfung? Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer

Erstellt von Tobias Kurz am 18. August 2021, 15:16 Uhr

Rentnerin Fahrrad

Viele Menschen packt nach der langen Zeit der Corona-Einschränkungen nun endgültig das Fernweh. Außerdem scheint der Zeitpunkt für eine Urlaubsreise aktuell günstig: Viele Menschen sind bereits doppelt gegen das Coronavirus geimpft und müssen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland keine Quarantäne mehr fürchten. Allerdings müssen Urlauber bei ihrer Reiseplanung beachten: Geimpfte und Genesene sind nicht nach jedem Urlaub von der Quarantänepflicht befreit.

Quarantäne nach dem Urlaub: Auf das Reiseziel kommt es an

In Deutschland steigen die Inzidenzen vielerorts bereits wieder – dennoch ist die Reiselust vieler Deutscher ungebrochen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die bereits zweifach gegen das Coronavirus geimpft sind. Sie müssen sich zumindest um strenge Reisebeschränkungen kaum noch sorgen:

Wer seit dem 1. August aus einem Auslandsurlaub nach Deutschland zurückkehrt, muss ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Ausgenommen sind von dieser Regelung allerdings Geimpfte und Genesene. Sie können ohne Zusatzkosten für einen Corona-Schnell- oder PCR-Test in die Heimat zurückkehren. Für sie wird Reisen daher deutlich unkomplizierter möglich.

Viele doppelt geimpfte Urlauber gehen außerdem davon aus, dass sie von einer Quarantänepflicht, die bei der Rückkehr aus bestimmten Urlaubsländern gelten kann, ausgenommen sind. Das stimmt jedoch nicht immer. Vielmehr gilt: Ob sich auch Geimpfte nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub in Quarantäne begeben müssen, hängt davon ab, wo sie ihre Ferien verbracht haben. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten ist dabei wichtig.

Diese Regeln gelten für Rückkehr aus Hochrisikogebieten

Urlauber, die noch nicht zweifach gegen das Coronavirus geimpft sind und aus einem als Hochrisikogebiet eingestuften Land nach Deutschland zurückkehren, müssen für 5 bis 10 Tage in Quarantäne. Das bedeutet: Urlauber müssen sich nach der Wiedereinreise selbst isolieren. Erst frühestens 5 Tagen nach ihrer Rückkehr können sie die Quarantäne durch einen negativen Coronatest vorzeitig beenden.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Auch nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebieten müssen sie sich nicht in Selbstisolation begeben. Für zweifach geimpfte Personen sind Reisen auch in Hochrisikogebiete daher recht unkompliziert möglich.

Als Hochrisikogebiet gelten derzeit auch unter Senioren beliebte Urlaubsländer, wie Ägypten, Frankreich oder die Niederlande.

Nach Reisen in Virusvariantengebiete gilt die Quarantänepflicht auch für Geimpfte

Wer in Virusvariantengebiete reist, geht ein besonders hohes Risiko ein. Schließlich ist in diesen Ländern die Wahrscheinlichkeit besonders groß, sich mit einer Variante des Coronavirus anzustecken, gegen welche die in der EU zugelassenen Impfstoffe eventuell weniger gut oder gar nicht schützen.

Dementsprechend sind auch die Regelungen, die nach der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebieten gelten, strenger: Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Coronatest-Ergebnisses ist nicht möglich.

Aufgrund des hohen Risikos, hierzulande noch nicht oder nur selten vorkommende Varianten des Coronavirus zu verbreiten, gilt die strenge Quarantäneregel auch für Urlauber, die bereits zweifach gegen das Coronavirus geimpft sind. Auch sie müssen sich nach ihrer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet für 14 tage in Quarantäne begeben. In Europa sind derzeit jedoch keine Länder als Virusvariantengebiet eingestuft.

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